Impressum

Dr. Noll & Laus Wirtschafts- und Unternehmensberatung GmbH & Co. KG
Bogenstraße 6
48143 Münster
Deutschland

Tel.: 02514888080
E-Mail: info@nollundlaus.de

Registergericht: Registergericht Münster
Registernummer: HRA 9291

Vertretungsberechtigte Gesellschafterin (Komplementärin): Dr. Noll & Laus Verwaltungs GmbH, Registergericht: Registergericht Münster, Registernummer: HRB 13604, ihrerseits vertreten durch die Geschäftsführer: Dr. Michael Noll, Sebastian Laus

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr

Wir haben uns verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich für die Beilegung von Streitigkeiten mit uns an die folgende/n Verbraucherschlichtungsstelle/n zu wenden:

Versicherungsombudsmann e.V, Postfach 080 632, 10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin

Wir erklären, dass wir an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.

Ferner kann die vorstehend genannte Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden.

IHK-Register-Nr.: D-1U94-MLWKQ-52

Die Dr. Noll & Laus Wirtschafts- und Unternehmensberatung GmbH & Co. KG besitzt die Erlaubnis nach § 34c GewO (Makler, Bauträger, Baubetreuer) und § 34d GewO (Versicherungsvermittler, Registrierungsnummer: D-1U94-MLWKQ-52), nach § 34f GewO (Finanzanlagenvermittler, Registrierungsnummer: D-F-156-JZAW-87) sowie nach § 34i GewO (Immobiliardarlehensvermittler, Registrierungsnummer: D-W-156-3PFM-76), Aufsichtsbehörde: IHK-Nord Westfalen, Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster.

Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobiliardarlehensvermittler, Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34c, § 34d, § 34f und § 34i Gewerbeordnung
§§ 59 bis 68 Versicherungsvertragsgesetz

Versicherungsvermittlungsverordnung
Die beruflichen Regelungen können Sie im Internet unter www.gesetze-im-Internet.de einsehen und abrufen.
Bitte beachten Sie nachfolgende Hinweise zur Nutzung unserer Internetseiten sowie zur Datenschutzerklärung.

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Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten:

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

• Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
• Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
• Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen. Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO) Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
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